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Benutzung von Drohnen innerhalb des Parks

( Vogogna, 26 Juli 2018 )

Nachdem im Netz Videos, die innerhalb des Parks mithilfe von Drohnen aufgenommen wurden, verbreitet werden, weisen wir darauf hin, dass auf dem Schutzgebiet gemäß Rahmengesetz 394/92 ein generelles Überflugverbot für nicht zugelassene Fluggeräte besteht sowie spezielle Einschränkungen gelten, die in den Erhaltungsmaßnahmen ZSC/ZPS Val Grande festgelegt sind. Daher muss für die Verwendung von Drohnen innerhalb des Schutzgebiets eine Genehmigung bei der Parkbehörde beantragt werden, die ausschließlich für wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke, nicht aber für spielerische Zwecke erteilt wird.

 
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